§ 11 Sachkundenachweis zur Erlaubnis von Zucht und Haltung von Aquariumfischen:
diesen Schein habe ich am 07.06. 1995
im zoologischen Garten in Straubing gemacht.
Abgenommen wurde diese Prüfung vom damaligen
Zoodirektor Dr. Wiegand,
dem damals zuständigen Amtsveterinär Dr. Sturm
und der Stellvertreterin des Landratsamtes Straubing Frau Piendl
Das Fachgespräch erstreckte sich auf die Biologie der Tierarten, Aufzucht, Haltung, Fütterung, allgemeine Hygiene sowie der wichtigsten Vorschriften.
Die Kenntnisse nach § 11 Tierschutzgesetz und Ziffer 5.2.2.3 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes wurden mir zugesprochen und damit die
ERLAUBNIS ZUR ZUCHT UND DEM HANDEL
mit Zierfischen erteilt.
Vom Amtsveterinär Dr. Sturm wurde darauf hin die Zucht und Hälterungsanlage besichtigt und ohne Beanstandung freigegeben !
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